Aufgrund der in den vergangenen drei Jahren trotz eindringlicher Aufforderung, Apelle und Bitten an alle Klubs/Vereine im Landesspielbetrieb nicht erfolgten bzw. erkennbaren Bereitschaft zur Ausbildung von einsatzfähigen Schiedsrichtern fasst der Sektionssportausschuss Classic folgenden Beschluss.
Jeder Klub/Verein im Spielbetrieb auf Landesebene muss mit der Mannschaftsmeldung am 30.04. eines jeden Jahres einen einsatzfähigen SchiedsrichterIn melden, der ein ordentliches Mitglied des Klubs/Vereins sein muss (keine Ausleihe o.ä.).
In der Phase 1 muss jeder Klub/Verein zur Mannschaftsmeldung am 30.04.2026 eine(n) einsatzfähige(n) SchiedrichterIn oder die verbindliche Teilnahmeanmeldung zur Schiedsrichterausbildung an den noch folgenden Terminen in 2026 als Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb melden. Dabei ist es egal, wie viele Mannschaften des Klubs/Vereins auf Landesebene im Spielbetrieb gemeldet sind.
Die Ausbildung erfolgt über die Landesschiedsrichterwartin. Orte der Ausbildung werden noch bekanntgegeben. Es wird je einen Termin für Nord und Süd geben (Teilnahme ohne regionale Zuordnung möglich). Die Orte zu den Terminen werden über die Homepage oder den WhatsApp-Kanal bekanntgegeben. Termine sind: 26.04.2026, 16.05.2026, 13.06.2026
Klubs oder Vereine, die zum o.g. Meldetermin am 30.04.2026 keinen einsatzfähigen Schiedsrichter oder keine verbindliche Teilnahmeanmeldung zur Schiedsrichterausbildung vorweisen können, werden mit einem Bußgeld von 100,00 € belegt.
In der Phase 2 werden in den Folgejahren regelmäßige Ausbildungstermine für Schiedsrichter angeboten, um zum Meldetermin der Mannschaftsmeldung am 30.04. des Jahres allen Klubs/Vereinen im Landesspielbetrieb (ggf. auch den Aufsteigern) die notwendige Meldung abgeben zu können. Bei nicht erfolgter Meldung von einsatzfähigen SchiedsrichterInnnen zum Meldetermin 30.04.2027 und ff. wird der betreffende Klub/Verein vom Landesspielbetrieb ausgeschlossen. Er gilt als Absteiger in die Kreise, egal, in welcher Ebene des Landesspielbetriebes die Meldung erfolgen sollte.
Die Schiedsrichterausbildung im LfV Berlin wird selbstständig übernommen. Von den o.g. Regelungen und Festlegungen werden Berliner Klubs/Vereine im gemeinsamen Landesspielbetrieb nicht befreit.
Der SSPA-Classic kann auf Antrag im Einzelfall Härtefall- und Ausnahmeregeln beschließen.
Jens Lehmann
Vizepräsident Classic im SKVB